Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Für sämtliche Leistungen (Betreuung des Kunden, Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der Vermittlung von Leistungen Dritter) zwischen dem Kunden und der Veranstaltungs-Mash Event GmbH (Mash Event GmbH) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Mash Event GmbH schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.
Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen (kompletter Leistungsumfang) sowie Vergütung festgehalten werden. Die Angebote der Mash Event GmbH sind freibleibend.
Leisungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Mash Event GmbH dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vetrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Mash Event GmbH ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
Soweit die Mash Event GmbH Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern und anderen Dritten.
Event-Leistungen und Honorar
Soweit nicht anders vereinbart, entsteht der Entgeltanspruch der Mash Event GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
Die Mash Event GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in Höhe von bis zu 70 % des Entgeltanspruchs vorab zu fordern.
Kostenvoranschläge der Mash Event GmbH sind unverbindlich.
Präsentation
Erhält die Mash Event GmbH nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Mash Event GmbH, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Mash Event GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Mash Event GmbH (z. B. Ideen, Konzepte für Veranstaltungen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Mash Event GmbH. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Mash Event GmbH darf der Kunde die Leistungen der Mash Event GmbH nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Änderungen von Leistungen der Mash Event GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Mash Event GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen der Mash Event GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Mash Event GmbH erforderlich. Dafür steht der Mash Event GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
Kündigung
Die Auftraggeber haben grundsätzlich das Recht, das Vertragsverhältnis mit der Mash Event GmbH jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen. Dies bezieht sich insbesondere auch auf bereits geleistete Anzahlungen für gebuchte Künstler, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bei der Mash Event GmbH unter Vertrag stehen. Der Grund zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Mash Event GmbH insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Kunden nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird.
Haftung
Die Mash Event GmbH verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
Die Haftung von der Mash Event GmbH richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche – auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Mash Event GmbH, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Mash Event GmbH der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
Zahlung
Rechnungen der Mash Event GmbH sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten als vereinbart.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Mash Event GmbH) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sich ein Schadenersatzanspruch gegen die Mash Event GmbH der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf das vereinbarte Honorar beschränkt.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistungen oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mash Event GmbH beruhen.
Nach Standabnahme des Kunden, können keine Nachreklamationen gestellt werden.
Rücktritt oder Auftragsstornierung (gegenüber der Mash Event GmbH). Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Rücktritt liegen vor. In diesem Fall hat der Auftraggeber bei einem Rücktritt bis zu vier Wochen vor Aufbaubeginn 50 % des vollen Preises, bei einem Rücktritt bis zu einer Woche vor Aufbaubeginn 75 % des vollen Preises und bei einem noch kurzfristigeren Rücktritt den vollen Preis als Aufwands-entschädigung zu bezahlen. Ferner kann die Mash Event GmbH eine Terminverlegung oder einen außerordentlichen Rücktritt zu angepassten Konditionen gewähren, beides muss aber ausdrücklich schriftlich in Form einer Äderungsvereinbarung bestätigt werden. Mündliche Absprachen oder Nebenabreden und/oder frühere Vereinbarungen haben keinerlei rechtliche Wirksamkeit oder Auswirkung auf die aktuelle Bestellung.
Beim Eintritt oder Entstehen von höherer Gewalt während der Ausführung und/oder Erbringung einer bei der Mash Event GmbH bereits mit einem Termin getätigten Bestellung, verlängert sich dieser um denjenigen Zeitraum, in dem die Ausführung der Bestellung durch höhere Gewalt nicht erfolgen kann. Wird letztendlich hierdurch die Vertragserfüllung unmöglich oder übermäßig erschwert, so ist die Mash Event GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Rechte oder Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Die Mash Event GmbH kann die Bestellung zudem jederzeit widerrufen, wenn die Bestellung aufgrund fehlerhafter oder falschen Angaben des Auftragsgebers nicht gemäß Bestellung realisierbar ist.
Bis zur Annahme oder Ablehnung durch die Mash Event GmbH, sind eingegangene Bestellungen für den Auftraggeber bereits verbindlich. Für die Leistungen, die von der Mash Event GmbH (oder deren autorisierten Partnern) gegenüber dem Auftraggeber erbracht werden, erfolgt entsprechend eine Auftragsbestätigung durch die Mash Event GmbH, mit welcher der Vertrag zwischen dem Auftraggeber von Seitens der Mash Event GmbH als rechtsverbindlich abgeschlossen bestätigt wird. Als schriftliche Bestätigung gilt auch eine Bestätigung durch E-Mail oder Telefax. Bei nachträglichen Abweichungen des Inhalts von der Auftragsbestätigung der Bestellung , kommt auf jeden Fall die Bestellung nach Maßgabe der Auftragsbestätigung zustande, es sei denn, dass der Auftraggeber binnen 10 Tagen schriftlich widerspricht, spätestens jedoch mit Inanspruchnahme bzw. Entgegennahme der bestellten Leistung. Bestellungen, die wie bestellt bestätigt werden, bleiben hiervon gänzlich unberührt.
Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Mash Event GmbH und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Mash Event GmbH und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz der Betriebsstätte der Mash Event GmbH vereinbart.
Nebenabreden / Schriftform
Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Mash Event GmbH abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
Mash Event GmbH
- (+49) 711-1209330
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